Einerseits sei die rechtliche Situation bezüglich der stationären Massnahme noch offen und andererseits höre er Kollegen über ihre Frauenbeziehungen klagen, sodass er denke, er lebe momentan lieber alleine. Beim letzten Verstoss im vorgängigen Wohn- und Arbeitsexternat habe es sich um das Betrachten von grenznahen pädosexuellen Bildern gehandelt. Wie im letzten Bericht beschrieben, sei Langeweile für Delikte im Rahmen von verbotener Internetpornographie häufig ein massgebender Faktor. Auch zeige die Erfahrung, dass lang Inhaftierte bei den ersten Kontakten mit dem Internet Schwierigkeiten mit einem angemessenen Umgang von Internetpornographie und Kontaktseiten hätten.