Hervorzuheben seien die gute Integration in die Wohngemeinschaft, der strukturierte Tagesablauf sowie die sehr gute Zusammenarbeit. Der Entscheid der KoFako sei für die Wohnbegleitung überraschend gewesen (Akten Vorinstanz pag. 59 ff.). Der aktualisierte Therapieverlaufsbericht des FPD vom 23. August 2018 äussert sich ebenfalls in zahlreichen Punkten positiv. Der zwischenzeitliche Verlauf der Therapie wird als positiv beurteilt (Akten Vorinstanz pag. 80). Gemäss dem Ergänzungsgutachten von Dr. med. E.________ vom 11. September 2018 fällt die Gesamtbeurteilung aktuell deutlich positiver aus als 2017. Nachdem tatzeitnah (2004) von einem sehr hohen Risiko für sexuelle Handlungen mit Kin-