Sie gehe angesichts eines fehlenden nachhaltigen Risikomanagements und der Tatsache, dass die Rückfallprävention derzeit vorwiegend durch die Kontrolle der Institution gewährleistet sei, von einer ungünstigen Prognose aus (Akten Vorinstanz pag. 70 f.). Die Berichterstattung der Wohn- 6 begleitung der H.________-Stiftung vom 21. August 2018 äussert sich positiv über den Verurteilten. Hervorzuheben seien die gute Integration in die Wohngemeinschaft, der strukturierte Tagesablauf sowie die sehr gute Zusammenarbeit.