Sie erkenne trotz weiterer Fortschritte keine grundlegende Besserung der deliktfördernden psychiatrischen Symptomatik. Insgesamt seien nach ihrer Ansicht seit der letzten KoFako-Beurteilung vom 15. Juni 2015 keine wesentlichen Therapiefortschritte erkennbar, welche die Legalprognose bedeutsam zu verbessern vermöchten. Sie gehe angesichts eines fehlenden nachhaltigen Risikomanagements und der Tatsache, dass die Rückfallprävention derzeit vorwiegend durch die Kontrolle der Institution gewährleistet sei, von einer ungünstigen Prognose aus (Akten Vorinstanz pag.