StGB überprüft wurde. Jeweils vorgängig wurde ein Verlaufsbericht des Massnahmenzentrums J.________ eingeholt und dem Verurteilten das rechtliche Gehör gewährt. Die stationäre Massnahme wurde stets weitergeführt, da die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung noch nicht erfüllt waren. Der Verurteilte ist aktuell in einer psychotherapeutischen Behandlung.