siehe dazu auch hinten E. 3.3.5). Er trat zuerst in die Wohngemeinschaft der H.________-Stiftung in I.________ ein, mit begleitender ambulanter Therapie beim FPD und zahlreichen Auflagen und Weisungen (z.B. Überwachung internetfähige Geräte, Absprachepflicht Freizeitaktivitäten etc.). Die Abkoppelung vom Massnahmenzentrum J.________ fand am 20. März 2018 statt. Per 1. Mai 2018 bezog er eine eigene Wohnung. Seit der erneuten Versetzung ins WAEX ist es zu keinen Schwierigkeiten oder deliktsrelevanten Vorfällen gekommen. Dem Verurteilten werden heute von allen Seiten Fortschritte attestiert.