2. Grundlagen der Beurteilung 2.1 Ausgangslage und vergangene Befunde Hinsichtlich der Entwicklung des Verurteilten in den letzten Jahren kann zunächst auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (S. 5 f. der vorinstanzlichen Beschlussbegründung, Akten Vorinstanz pag 160 f.). Sie hat sich mit folgenden Gutachten, Berichten und Entscheiden auseinandergesetzt: Forensisch psychiatrisches Gutachten vom 15. Juli 2004 (Akten ASMV pag. 26 ff.); Beschluss des Regionalgerichts vom 20. Februar 2017 im Verfahren PEN 16 364 mit darauf gestütztem Gutachten vom 6. Januar 2017 (Akten PEN 16 364 pag.