Dessen Anwendung ist in der Regel zweckmässig oder geboten, wenn zwischen dem alten und dem neuen Recht eine Kontinuität des verfahrensrechtlichen Systems besteht und die Gesetzesrevision prozessual nur punktuelle Änderungen bringt […]. Er kann dagegen nicht zum Zuge kommen, wo eine Kontinuität des verfahrensrechtlichen Systems fehlt und eine grundlegende neue rechtliche Verfahrensordnung geschaffen wird.