1.3 Parteistellung der BVD Im Rahmen der Vorfragen war, wie erwähnt, über die Parteistellung der BVD im am 1. Dezember 2018 (Datum des Inkrafttretens des neuen Justizvollzugsgesetzes [JVG; BSG 341.1]) bereits hängigen Rechtsmittelverfahren zu entscheiden. Die Beschwerdekammer beschloss was folgt: Die Kammer stellt fest, dass die BVD, die zum Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung noch nicht Partei waren, auch im heutigen Zeitpunkt nicht Partei sein können.