Die Staatsanwaltschaft bestätigte ihren Antrag vom 19. Oktober 2018. Der Verurteilte beantragte was folgt: 2 1. Die Beschwerde vom 19. Oktober 2018 sei abzuweisen. 2. Die Verfahrenskosten seien vollumfänglich der Staatskasse aufzuerlegen. Weiter sei zu verfügen 1. Das Honorar des amtlichen Verteidigers sei gemäss eingereichter Kostennote festzusetzen. 2. Dem Beschwerdegegner sei für das vorliegende Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung zu gewähren unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger.