59 Abs. 4 StGB die erneute Verlängerung der stationären therapeutischen Massnahme des Verurteilten um zwei Jahre (vgl. Akten Vorinstanz pag. 1 ff.). Die Hauptverhandlung fand am 18. September 2018 vor dem Regionalgericht, Kollegialgericht in Dreierbesetzung, in Anwesenheit der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft oder Beschwerdeführerin) sowie des Verurteilten, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, statt. Einvernommen wurde ebenfalls der sachverständige Gutachter, Dr. med. E.________ (vgl. Akten Vorinstanz pag.