Z. 58-67). Er musste mit Blick auf die (letztlich nur teilweise klärbaren) Geschehnisse kurz vor dem Unfall in keiner Weise damit rechnen, dass jemand vor der Errichtung der Brustwehr die Bretter entfernt, da die anderen auf der Baustelle tätigen Personen ebenfalls auf Gefahrensituationen sensibilisiert waren. Es gab ausserdem in diesem professionellen Umfeld keinen Anlass dazu, dass der Polier und/oder der Bauführer explizit die Anweisung hätten erteilen müssen, bis zur Erledigung der Arbeiten oberhalb der Öffnung unter keinen Umständen die zur Abde-