Aus den Befragungen geht hervor, dass der Polier F.________ am Morgen des 15. April 2011 H.________ damit beauftragte, um das in diesem Zeitpunkt abgedeckte, gesicherte Treppenloch eine Brustwehr zu erstellen. Daraus folgt, dass F.________ gerade nicht billigend in Kauf nahm, dass jemand durch ein ungesichertes Loch in die Tiefe stürzt (siehe EV F.________ vom 18. April 2011 Z. 70-79 und EV F.________ vom 20. September 2011 Z. 58-67).