__ in der Einvernahme vom 13. Dezember 2017, aus denen sich eindeutig ergebe, dass von Bauleiter und Polier Sicherheitsvorschriften missachtet worden seien, und das Eingeständnis von E.________, den Beschwerdeführer nicht beim Entfernen der Bretter gesehen zu 3 haben, bildeten einen hinreichenden Verdacht, um das Strafverfahren auf den Vorwurf der vorsätzlichen schweren Körperverletzung auszudehnen.