2 einfache Abdeckung des Treppenraumes nicht genügt. Vielmehr wäre ein Seitenschutz oder sogar ein Fanggerüst oder eine Seilsicherung anzubringen gewesen. Bauleiter und Polier seien Garanten für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf einer Baustelle. Die ihnen vorzuwerfende Nichteinhaltung der Vorschriften über die Absturzsicherung auf einer Baustelle sei nur als Inkaufnahme einer schweren Körperverletzung auszulegen.