Der auf der Baustelle arbeitende Schaler E.________ äusserte sich bei der geschehensnahen polizeilichen Einvernahme vom 26. April 2011 dahingehend, dass es der Beschwerdeführer selber gewesen sei, der eine vorher vorhandene Abdeckung des Treppenlochs weggenommen habe und danach durch das Loch gestürzt sei. Die Mutter des Beschwerdeführers gab anlässlich ihrer Einvernahme zu Protokoll, ihr Sohn habe die Aussagen von E.________ als falsch bezeichnet. Dieser sei ein Lügner. Eine weitere Einvernahme von E.________ erwies sich als notwendig.