Die von der Beschwerdeführerin vorgeschlagene Meldepflicht würde die Fluchtgefahr im vorliegenden Fall nicht hinreichend reduzieren, sondern lediglich bewirken, dass die Flucht rascher entdeckt werden könnte. Die Ausweis- und Schriftensperre ist angesichts der dominikanischen Staatsangehörigkeit der Beschwerdeführerin von beschränkter Wirkung, da die Schweiz ausländischen Behörden nicht verbieten kann, neue Ausweise auszustellen (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_348/2018 vom 9. August 2018 E. 6.2.5).