Weitere Einvernahmen mit bisher bekannten Personen scheinen zumindest vorerst nicht geplant zu sein. Gemäss der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft ist aber nebst der Analyse des sichergestellten weissen Pulvers die Durchsuchung des Mobiltelefons mit dem nicht bekannt gegebenen PIN-Code noch in Gang. Ebenso werden die edierten Unterlagen über die Geldüberweisungen und Bankkonten der Beschwerdeführerin auszuwerten zu sein. Auf diese kann die Beschwerdeführerin zwar nicht kolludierend einwirken.