Die Beschwerdeführerin wusste aufgrund der Vorhalte in ihren Einvernahmen, dass bereits vorher Ermittlungen stattfanden und E.________ nach einem Besuch bei ihr mit Drogen angehalten wurde. Gemäss ihren eigenen Ausführungen war es seit Sommer 2018 allgemein bekannt, dass im Umfeld der Dominikaner-Gruppe in Biel ermittelt werde. Der Beschwerdeführerin war damit klar, wer mit den involvierten Personen gemeint ist und dass es darum ging, Absprachen zu verhindern. Eine Gehörsverletzung ist mit Blick darauf nicht ersichtlich. Eine andere Frage ist, ob die Voraussetzungen für die Annahme einer Kollusionsgefahr gegeben sind.