Manchmal sei er täglich bei ihr vorbeigegangen, manchmal alle zwei bis drei Wochen. Er habe maximal zwischen einem und zwei Gramm gekauft (Einvernahme vom 22. Oktober 2018 Z. 62 ff., 90 ff.). Er räumt ein, in der Zeitspanne vom 25. August 2018 und 2. Oktober 2018 siebzehn Mal Kokain bei der Beschwerdeführerin gekauft zu haben (Z. 153 ff.). Die Schätzungen der Kantonspolizei, wonach er insgesamt zwischen 67.5 und 100.5 Gramm Kokain bei der Beschwerdeführerin erworben habe, erachtet er als korrekt (Z. 190 ff.).