_, welche von der Generalstaatsanwaltschaft mit der Wahrnehmung der staatsanwaltlichen Aufgaben im Beschwerdeverfahren beauftragt wurde, schloss am 25. Oktober 2018 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Das Zwangsmassnahmengericht verzichtete am 26. Oktober 2018 auf eine Stellungnahme.