1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt eine Untersuchung gegen die Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführerin) wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121). Am 12. Oktober 2018 ordnete das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) die Untersuchungshaft gegen die Beschwerdeführerin für eine Dauer von drei Monaten bis am 8. Januar 2019 an. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin, amtlich vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 19. Oktober 2018 Beschwerde.