Das limitierte Aussagevermögen der Beschuldigten verstärkt dieses Bild. Im Rahmen ihrer polizeilichen Einvernahme vom 1. März 2018 hielt die Beschuldigte fest, es sei aufgrund ihrer Alzheimererkrankung schwierig, die Fragen der Polizei zu beantworten, wenn sie sich nicht mehr erinnern könne. Es könne schon fünf Minuten später sein, dass sie sich nicht mehr daran erinnern könne, was passiert sei (EV Beschuldigte vom 1. März 2018, Z. 32 ff.).