Im Speziellen hielt der Bericht fest, dass ein sogenannter Dreistufenbefehl die Beschuldigte stark verunsichere und möglicherweise Verständnisschwierigkeiten beständen. Konkret sei die Beschuldigte nach Aufforderung der Ärztin nicht in der Lage gewesen, auf dem Rücken liegend ihre eine Ferse auf das Knie des anderen Beins zu legen und danach den Fuss am Schienbein nach unten gleiten zu lassen («Knie-Hacken-Versuch»). Es muss davon ausgegangen werden, dass sich der Gesundheitszustand der Beschuldigten seitdem (eher) verschlechtert hat.