aus dem Jahre 2015 bestätigte die Verdachtsdiagnose einer dementiellen Entwicklung. Dem Bericht zufolge zeigte sich bei der Beschuldigten klar eine sprachbedingte Gedächtnisstörung. Insbesondere das Lernen, Abrufen und Speichern sei bei ihr «hochpathologisch». Im Speziellen hielt der Bericht fest, dass ein sogenannter Dreistufenbefehl die Beschuldigte stark verunsichere und möglicherweise Verständnisschwierigkeiten beständen.