__ gebe einen Allgemeinplatz wieder. Es liege kein medizinscher Befund vor, der belegen könne, dass die Beschuldigte im Tatzeitpunkt nicht in der Lage gewesen wäre, selbstständige Entscheidungen zu treffen. Alleine aufgrund der allgemeinen Aussagen der Ärztin könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Beschuldigte im Tatzeitpunkt mit Wissen und Willen das Hausrecht habe verletzen wollen.