_ vom 17. September 2015. Die Beschuldigte leide seit 2014 an der Zunahme von Gedächtnisstörungen, wobei diese insbesondere im Jahr 2017 stark zugenommen hätten. Sie sei nicht mehr in der Lage, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Die medizinischen Berichte legten nahe, dass sich die Beschuldigte weder daran erinnern könne, ob und warum sie sich auf dem Abstellplatz vor der Haustüre des Beschwerdeführers befunden habe, noch, dass sie sich im fraglichen Moment an das neun Monate zuvor zugesendete Hausverbot hätte erinnern können.