Die Beschuldigte habe anlässlich ihrer Einvernahme vom 1. März 2018 zu Protokoll gegeben, nicht mehr zu wissen, ob sie wirklich am 31. Dezember 2017 um das Haus gelaufen sei oder warum sie dies gemacht haben sollte. Der Ehemann der Beschuldigten habe zudem die Vermutung geäussert, dass die Beschuldigte in ihrer Demenz den Vorplatz des Beschwerdeführers betreten habe, weil sie den Vorbesitzer des Hauses gekannt und diesen mehrmals besucht habe.