3. 3.1 Am 28. Februar 2018 stellte der Beschwerdeführer Strafantrag gegen die Beschuldigte wegen Hausfriedensbruchs. Dem vorausgegangen war ein Vorfall vom 31. Dezember 2017, wonach die Beschuldigte trotz schriftlich erteilten Hausverbots das Grundstück des Beschwerdeführers unbefugt betreten haben soll. Konkret soll sie sich bis auf wenige Meter der Haustüre des Beschwerdeführers genähert haben. Die Beschuldigte ist dabei von einer Kamera, welche durch den Beschwerdeführer installiert wurde, fotografiert worden.