Belastend wirkt sich zudem der Umstand aus, dass der Beschwerdeführer seine wahre Identität verschleiert hat und unter falschen Personalien und eigens hierfür eingerichteter E-Mail-Adresse aufgetreten ist. Hinzu kommt, dass kein Zweifel daran besteht, dass er – angesichts der unter den drei Optionen erwähnten Preise – Profit hat machen wollen. Er selber gab an, für die Datenträger lediglich CHF 70.00 bezahlt zu haben (Einvernahmen des Beschwerdeführers vom 11. Oktober 2018 Z. 279 und vom 12. Oktober 2018 Z. 272).