Abschliessend wird auf Fahrlässigkeit und mögliches Berufsausübungsverbot aufmerksam gemacht. Aufgrund dessen kann nicht ernsthaft in Abrede gestellt werden, dass der Verfasser der E-Mails die Kardiologie D.________ bzw. deren Mitarbeiter zur Bezahlung einer grösseren Summe veranlassen wollte, andernfalls mit einem Weiterverkauf oder einer Meldung (u.a. an die Ärztekammer) und somit mit weiteren negativen Konsequenzen (inkl. juristischen Folgen) gerech-