Erst danach werden drei Optionen unterbreitet, unter Hinweis auf Vor- und Nachteile hinsichtlich Datenherrschaft/künftige Verwendung (u.a. Verbleib beim Datenhändler und insofern Möglichkeit der Aushändigung an unbefugte Dritte). Abschliessend wird auf Fahrlässigkeit und mögliches Berufsausübungsverbot aufmerksam gemacht.