Er war sich der Schutzwürdigkeit der (sensiblen) Daten bewusst. Bereits in der E-Mail 1 wird im «Betreff» auf MELANI (Melde- und Analysestelle Informationssicherung der Bundesverwaltung), Ärztekammer und Schweigepflicht hingewiesen und nachfolgend ausgeführt, dass die Daten frei verfügbar seien. In E-Mail 3 wird einleitend erwähnt, dass «aktuell ein Käufer gesucht» werde. Erst danach werden drei Optionen unterbreitet, unter Hinweis auf Vor- und Nachteile hinsichtlich Datenherrschaft/künftige Verwendung (u.a. Verbleib beim Datenhändler und insofern Möglichkeit der Aushändigung an unbefugte Dritte).