__ abgezogen worden sind oder ob ein Zugriff auf das Netzwerk erfolgt ist (Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 2. Oktober 2018). Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers liegen jedoch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass sich die Strafuntersuchung erst in der Anfangsphase befindet, genügend konkrete Anhaltspunkte für die Annahme des dringenden Tatverdachts wegen versuchter Erpressung vor. Gemäss Art.