Hinzu kommt wie gesehen, dass die Staatsanwaltschaft eine Busse von CHF 150.00 beantragt. Die im Gesetz vorgesehene Schwelle von 120 Strafeinheiten, ab welcher grundsätzlich kein Bagatellfall mehr anzunehmen ist, ist bei Weitem nicht erreicht. Darüber hinaus sind keine speziellen Probleme im Bereich Sachverhaltsabklärung oder rechtlicher Würdigung zu erkennen. Von einem komplexen Rechtsfall kann keine Rede sein. Für derartige Bagatellen im Strassenverkehrsbereich ist keine amtliche Verteidigung beizuordnen.