Nach wie vor ist es so, dass ich Beschwerde gegen die Verfügung vom 8.10.2018 erhe[]be. Begründung: als Sozialhilfeempfängerin mit keinen Rechtskenntnissen verfüge ich, ausserkantonal wohnend, weder über die finanziellen noch die rechtlichen Ressourcen, mich in diesem komplexen Rechtsfall äussern zu können, geschweige denn es mir gar nicht möglich ist, nach Bern zu reisen dafür. Meine Wahrung der Interessen soll integer sein und ebenbürtig mit der Gegenpartei, die die Behauptung aufstellt, ich hätte Verkehrsregeln missachtet. […] [D]anke für die Kenntnisnahme und Gutheissung eines regionalen amtlichen Verteidigers.