Eine umgehende Entlassung aus der Sicherheitshaft verbunden mit blossen Ersatzmassnahmen genügt nicht, zumal der Gutachter, wie bereits ausgeführt, die Rückfallgefahr für ein solches Szenario nicht verlässlich beurteilen kann. Mit Blick auf die Ausführungen des Gutachters, wonach innerhalb der nächsten Jahre eine Umwandlung in eine ambulante Massnahme erwogen werden kann, ist die bisher erstandene Sicherheitshaft noch nicht in die Nähe der mutmasslichen Dauer der stationären Massnahme gerückt. Die Fortsetzung der Sicherheitshaft bis zur Hauptverhandlung vom 17. Januar 2019 (ca. drei Monate) ist verhältnismässig.