Darüber ist im Rahmen der Überprüfung der Sicherheitshaft nicht zu entscheiden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_433/2018 vom 10. April 2018 E. 6). Eine umgehende Entlassung aus der Sicherheitshaft verbunden mit blossen Ersatzmassnahmen genügt nicht, zumal der Gutachter, wie bereits ausgeführt, die Rückfallgefahr für ein solches Szenario nicht verlässlich beurteilen kann.