Die Ausführungen im Gutachten deuten jedenfalls daraufhin, dass eine stationäre Massnahme nach wie vor erforderlich ist, um die Legalprognose zu verbessern. So empfiehlt der Gutachter, dass innerhalb der nächsten Jahre eine Umwandlung in eine ambulante Massnahme erwogen werden sollte (S. 113). Von einer sofortigen bedingten Entlassung oder Umwandlung der stationären in eine ambulante Massnahme in den nächsten Monaten ist nicht die Rede (vgl. auch S. 109).