Es kann in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen von Staatsanwalt C.________ in seinen Stellungnahmen zum Haftentlassungsgesuch vom 2. Oktober 2018 (S. 1 und 2) sowie im Beschwerdeverfahren vom 12. Oktober 2018 verwiesen werden. 4.3 Wesentlich ist, ob eine hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Verfahren zu einer stationären Massnahme führt (vgl. auch Urteil des Bundesgerichts 1B_487/2017 vom 1. Dezember 2017 E. 3.9 und 3.11). Der stationäre und der geschlossene Vollzug dürfen dabei nicht gleichgesetzt werden. Der geschlossene Vollzug ist lediglich eine Form des stationären Vollzugs.