Weiter bestehen aus gutachterlicher Sicht im Rahmen der stationären Massnahme grundsätzlich anhaltende Erfolgsaussichten im Sinne einer weiteren positiven Veränderung und Absenkung der noch etwas erhöhten Rückfallgefahr (S. 113). Nach Ansicht der Beschwerdekammer geht damit aus den Ausführungen und Empfehlungen im Gutachten hervor, dass eine Verlängerung der stationären Massnahme hinreichend wahrscheinlich ist. Die umfassende Würdigung des Gutachtens ist dem Sachgericht vorbehalten. Es kann in diesem Zusammenhang auch auf die Ausführungen von Staatsanwalt C.______