_, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie vom 12. September 2018 leidet der Beschwerdeführer an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung und an einer Störung der Sexualpräferenz (S. 109). Auch wenn sich der Schweregrad der verschiedenen psychischen Störungsanteile abgesenkt hat, kann nach wie vor von einer schweren psychischen Störung ausgegangen werden. Weiter bestehen aus gutachterlicher Sicht im Rahmen der stationären Massnahme grundsätzlich anhaltende Erfolgsaussichten im Sinne einer weiteren positiven Veränderung und Absenkung der noch etwas erhöhten Rückfallgefahr (S. 113).