Eine erneute langfristige stationäre Massnahme werde als nicht mehr zwingend notwendig erachtet. Wesentlich sei, dass bei ihm aufgrund des aktuellen psychiatrischen Gutachtens keine Fortführung der stationären Massnahme in einem geschlossenen Setting mehr zu erwarten sei und dass vor diesem Hintergrund auch bei einer möglichen Verlängerung der stationären Massnahme keine Sicherstellung durch Haft mehr bewirkt werden müsse. Die Sicherstellung für ein offenes Setting erscheine unnötig bzw. leicht absurd, zumal er absolut bereit wäre, sich im Falle einer Massnahmenverlängerung übergangsweise einem solchen Szenario zu unterziehen.