4. 4.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, die Gutachter sähen keine Erfolgsaussichten mehr in einer geschlossenen Institution. Als sinnvoll erscheine ein flexibles Vorgehen in zunehmend offenem Rahmen. Empfohlen werde als Zwischenlösung eine forensisch betreute Wohneinrichtung, wo auch externe Arbeitsangebote ermöglicht würden. Eine erneute langfristige stationäre Massnahme werde als nicht mehr zwingend notwendig erachtet.