gerichts in Sicherheitshaft zu versetzen und es sei das bisherige Setting (Massnahmenvollzug in der JVA Pöschwies) aufrecht zu erhalten. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete am 5. März 2018 die Sicherheitshaft bis zum 5. September 2018 an. Am 29. August 2018 erfolgte eine Verlängerung der Sicherheitshaft unter Aufrechterhaltung des bisherigen Settings um fünf Monate bis zum 5. Februar 2019 (Akten KZM 18 320 und 181175). Der Verurteilte stellte am 26. September 2018 ein Haftentlassungsgesuch. Das Zwangsmassnahmengericht wies das Gesuch am 5. Oktober 2018 ab.