Am 14. Dezember 2017 stellten die Bewährungs- und Vollzugsdienste (nachfolgend: BVD) beim Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Regionalgericht) Antrag auf Verlängerung der gegen den Verurteilten angeordneten stationären therapeutischen Massnahme um weitere fünf Jahre. Das für das nachträgliche Verfahren zuständige Regionalgericht beantragte dem Kantonalen Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) am 22. Februar 2018, es sei über den Verurteilten Sicherheitshaft anzuordnen und er sei per 6. März 2018 für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zum Entscheid des Regional-