395 ZGB zur Verwaltung des Vermögens befugt ist, müssten die Überweisung von mehr als CHF 10'000.- unrechtmässig erfolgt sein. Der Anzeiger substantiiert in seiner Anzeige nicht, inwiefern die infrage stehende Überweisung unrechtmässig sei. 2.3. Vorwürfe gegenüber C.________ a. Amtsanmassung (Art. 287 StGB)