4. Der Beschwerdeführer macht folgende Ausführungen: Beschwerde / Anzeige gg die Staatsanwaltschaft Thun, vertreten durch Frau E.________ wegen UNTÄTIGKEIT bzw. Prozessverschleppung. Zur Sache: Mit Anzeige vom 30.7.18 reichte ich Klage gg die D.________ Stiftung ein, gem. Kopie. Am 17. 8.18 fand eine ausführliche Befragung durch die Polizei in Bern statt. Bereits am 20.8.18 wurde mir von der Polizistin in Bern mitgeteilt, telefonisch, - dass es laut Sta. Thun offensichtlich nicht reichen würde für eine Eröffnung eines Strafverfahrens. Seither bin ich bemüht eine Antwort oder einen Weiterziehbarer Entscheid von der Sta, zu bekommen.