Die Kantonspolizei hatte insbesondere eine Einvernahme mit dem Beschwerdeführer durchgeführt. Am 17. September 2018 erkundigte sich der Beschwerdeführer telefonisch bei der Staatsanwaltschaft nach dem Stand des Verfahrens. Die Sachbearbeiterin der Staatsanwaltschaft antwortete ihm, das Verfahren sei in Bearbeitung. Er könne nicht erwarten, dass das Verfahren innerhalb eines Monats abgeschlossen werden könne (siehe Aktennotiz vom 17. September 2018). Mit Schreiben vom 7. Oktober 2018 reichte der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen eine Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde ein.