3. Die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wird ersucht, das Paket mit Hanfpflanzen samt Schreiben vom 29. September 2018 an das Regionalgericht Berner Jura-Seeland zu übermitteln. 4. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (BJS 14 23853) - dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsidentin B.________ (mit den Akten PEN 17 957) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (BJS 17 5346)